Internet-Steuer bereichert Anwalt
CK • Washington. Stephen Diamond ist ein erfolgreicher Anwalt, berichtet das Wall Street Journal am 14. Oktober 2005 auf Seite A1. Diamond spezialisiert sich auf Online-Unternehmen, die keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Er fand zuhause im Einzelstaat Illinois ein Gesetz, das ihm 25% der Einnahmen garantiert, die er für den Staat wegen nichtberechneter Steuern einklagen kann. Also kauft er munter bei Online-Anbietern und verklagt sie, wenn sie keine Steuer von ihm verlangen.
Mittlerweile finden einige Staaten mit ähnlichen Gesetzen sein Vorgehen unerträglich und ändern ihre Gesetze so, dass kein Einzelner am Steuerverlust verdient.
Bei den meisten Staaten ist weiterhin unklar, unter welchen Umständen die einzelstaatliche Umsatzsteuer bei Online-Transaktionen erhoben werden muss. In der Regel ist die Steuer fällig, wenn der Verkäufer am Sitz des Käufers einen Sitz, beispielsweise auch mit einem Verkaufsstand, hat. Unklar ist die Lage, wenn er dorthin vielleicht nur Telefonkontakte unterhält oder gelegentlich einen Vertreter entsendet.