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CK - Washington. Ein Spielprogrammierer trägt dem baldigen Lizenznehmer die Produktweiterentwicklung an; dann kommt der Vertrag nicht zustande. Der gescheiterte Lizenznehmer vertreibt die Version 2 und entgegnet auf die Urheberrechtsklage, das Spiel sei ein illegales Gewinnspiel. Schadensersatz sei daher nicht geschuldet.
Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco untersucht die urheberrechtlichen Fragen ausführlich in Sachen Dream Games of Arizona, Inc. et al. v. PC Onsite et al., Az. 07-15847, und gelangt am 2. April 2009 zum Ergebnis, dass der Schadensersatz von den Geschworenen zu Recht zugesprochen wurde und das Instanzgericht ihnen die Beweise rechtmäßig zur Subsumtion vortragen ließ:
The Copyright Act of 1976 provides that the copyright owner may elect, at any time before final judgment is rendered, to recover, instead of actual damages and profits, an award of statutory damages for all infringements involved in the action … 17 U.S.C. § 504(c)(1). Nothing in the Copyright Act suggests that plaintiff's statutory right to elect the type of damages it seeks is forfeited upon presentation of evidence of illegality. Thus, we hold that an award of either type of damages available under the Copyright Act--actual or statutory--is not precluded by evidence of illegal operation of the copyrighted work, at least where the illegality did not injure the infringer.
Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Cincinnati: Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.
CK - Washington. Dem Inkasso ziehen die USA zahlreiche Grenzen. Schon die Ankündigung einer Strafanzeige kann folgenschwer wirken. Gegen einen deutschen Gläubiger bestätigte am 31. März 2009 das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks eine lange Gefängnisstrafe.
Der mitverurteilte deutsche Rechtsanwalt wird in der spannenden Darstellung nur als Mittäter, nicht als Berufungspartei erwähnt. Dass sich das Inkasso bei Aufenthalten Deutscher in Florida abspielte, verwundert aus amerikanischer Sicht nicht.
Gerade Florida zieht nicht nur Familienurlauber an. Die Gestalten in Sachen United States of America v. Andreas Bornscheuer, Az. 06-14607, werden vom United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit düster ausgemalt. Allein das Reisen zum rechtsfehlerhaften Inkassoversuch ist nach dem Travel Act, 18 USC §1952(a)(3), strafbar, erklärt er.

