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Freitag, den 13. April 2012

Es hagelt Mandate  

US-Recht auf Deutsch für Fachleute
.   Ab und zu verirrt sich ein Nichtjurist, noch dazu von außerhalb der USA, auf das German American Law Journal.

Nach dem 1. April 2012 scheinbar mehrfach, denn es hagelt von Klägern in spe Anfragen nach Prozessen in den USA. Unter Parteien, die sich im Ausland aufhalten und sich dort uneins sind.

Bitte, Klage-Spezis: Der 1. April war wie jeder 1. April, und Probleme im Ausland gehören vors ausländische Gericht.

Nichtjuristen dürfen die Betrachtung komplexer Themen des amerikanischen Rechts nicht als Rechtsrat betrachten! Und das Journal ist keine Mandatsvermittlungsstelle.

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