CK • Washington. Immer wieder neu muss eine Zulassung beantragt werden, wenn man als Rechtsanwalt in einem anderen Staat der USA auftritt. Eine landesweite Zulassung gibt es nicht, außer beim Supreme Court und drei weiteren Bundesgerichten.
Jeder Staat verwaltet seine eigene Anwaltschaft über das jeweils höchste einzelstaatliche Gericht und die regionale Bar Association. Erst mit einer einzelstaatlichen Zulassung ist auch die Zulassung zu den vielen Bundesgerichten zu erlangen. Auch diese verlangen in jedem Staat eine neue Zulassung, für das ein Certificate of Good Standing vorgelegt werden muss, das die Grundzulassung und ihren Beibehalt bescheinigt.
Änliches gilt im Gesellschaftsrecht. Jede Corporation oder LLC wird in einem Staat gegründet. Wird sie in anderen Staaten tätig, muss sie sich dort erneut zulassen - auch mit einem Certificate of Good Standing.