×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Bann der ethischen KI ohne Killfunktion • • Mit geballter Faust ins Sprachrohr • • Steuerdaten rechtswidrig an Ausländeramt ICE • • Beteiligungsverschleierung aufgefrischt: BOIR • • Aufenthaltsberechtigte im Fast-Geheimgericht • • Änderungen der Exportkontrollen für die VAE • • Deutschland: Pharma zu billig • • Weiterer Zoll ebenfalls illegal • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 21. Okt. 2026

Land ohne Urlaub, Stadt mit Familiengeld

 
.   In der zivilisierten Welt wird bezahlter Urlaub gewährt, meist per Gesetz. Nicht in den USA. Und bei Krankheit und Schwangerschaft gibt es in vielen Ländern auch Leistungen und Freistellungen mit unterschiedlichen Arten der Weiterbezahlung.

Die Hauptstadt Washington, deren Einwohner nicht einmal im Kongress durch Abgeordnete vertreten sind, hatte vor einigen Jahren als großes Vorbild einen bezahlten Familienurlaub für besondere Fälle gesetzlich vorgeschrieben und dafür ein ungewöhnliches Programm als Paid Family Leave erfunden. Arbeitgeber zahlen regelmäßig einen kleinen Beitrag in einen Sonderfonds ein, der auf Antrag an Arbeitnehmer Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt oder Familienmitgliedshilfsbedarf auskehrt.

Diese werden nach der trumpschen DOGE-Kündigungswelle, die die Zahl der Arbeitsstellen in DC drastisch gekürzt hat, nach dem Fiscal Year 2027 Budget Support Act of 2026 seit dem 1. Oktober 2026 bis 2030 wie folgt reduziert:

1) Krankengeld bisher 12 Wochen - neu 10 Wochen
2) Familienhilfe bisher 12 Wochen - neu 10 Wochen
3) Höchstbetrag bisher $1.190 - neu $1.100 pro Woche
Unverändert bleiben die Beitragspflichten, die Leistungen von bis zu 90% des Einkommens, die bezahlte Freistellung vor einer Geburt bis zu zwei Wochen und die Elternzeit nach einer Geburt bis zu 12 Wochen.

En español: Una Ciudad Con Subsidios.pdf







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER