Im Verlauf von 21 Monaten sandte Kourosh Hamidi sechs Massenmails an 35.000 Personalanschriften im Intel-Mailsystem. Laut Gericht stellt diese Benutzung des Rechnersystems keine Verletzung ("injury") des persönlichen Eigentums Intels oder eines rechtlichen Interesses daran dar. Ein "Tort of Trespass to Chattels" scheide aus, da keine Beschädigung und funktionelle Beeinträchtigung des Computersystems folgte.
Auch verbotener Spam-Versand liege nicht vor, weil die im Vergleich zu Werbeaktionen deutlich geringere Anzahl der EMails keine Überlastung und Erschwerung des Gebrauchs der Computer verursachte. Hamidi könne sich vielmehr auf sein Recht auf Freie Meinungsäußerung nach dem Ersten Zusatz zur Bundesverfassung berufen. Dazu morgen mehr in WMs umfassenderen Bericht auf Deutsch.