Der DMCA dient dem Schutz digitaler Medien. USC Title 17 Chapter 5 Section 512(h) erlaubt den Inhabern von Urheberrechten, Zwangsmaßnahmen (Subpoenas) gegen Internet Service Provider einzusetzen, um den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer von solchen Personen zu erhalten, die unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Internet heruntergeladen haben.
Die Besonderheit einer solchen Zwangsmaßnahme liegt in der Tatsache, dass sie vor Klageerhebung eingesetzt werden kann, ohne dass eine Prüfung durch einen Richter erfolgen oder dem Betroffenen die Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden muss.
Von dieser Möglichkeit machten Hersteller digitaler Medien, insbesondere der Recording Industry Association of America (RIAA), regen Gebrauch. Unter anderem hat die RIAA eine solche Maßnahme gegen die Firma Verizon Internet Services Inc. eingesetzt. In einem von der Firma Verizon daraufhin angestrebten Rechtsstreit ist die Verfassungskonformität der Subpoena vom U.S. District Court of Columbia bestätigt worden. Eine Entscheidung in der Revisionsinstanz vor dem D.C. Circuit Court steht noch aus.
Die den DMCA modifizierende Gesetzesvorlage würde dieser Vorgehensweise nun ein Ende setzen, weil eine Zwangsmaßnahme demnach nur eingesetzt werden dürfte, nachdem der Verletzte eine Zivilklage erhoben oder andere rechtliche Schritte unternommen hat.
Die Gesetzesvorlage liegt momentan dem Committee for Commerce, Science and Transport zur Beratung vor. Es ist unklar, ob sie den Weg durch das Gesetzgebungsverfahren schafft.