Herr Moussaoui ist derzeit die einzige Person, die wegen Verschwörung zum Terrorismus gegen die Vereinigten Staaten, im Zusammenhang mit den Anschlägen am 11. September, angeklagt wurde.
In dem Verfahren hatte es die Regierung abgelehnt, inhaftierte AlQaida Kämpfer als Zeugen zuzulassen. Insofern befand die Richterin, dass es rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspräche, mit dem Verfahren voranzugehen, da dem Angeklagten die Möglichkeit genommen wurde, sich angemessen zu verteidigen.
Der Bundes-Staatsanwalt P. McNulty hatte dagegen argumentiert, dass die Amerikanische Verfassung es nicht verlange, und die nationale Sicherheit es nicht erlaube, dass ein erklärter Terrorist Kontakt zu seinen Mitverschwörern unterhalte, die in einem anderen Land als "feindliche Kämpfer" gefangen gehalten werden.
Mit besonders Interesse wurde diese Wendung im Verfahren aufgenommen. Allgemein wurde erwartet, dass die Richterin die Anklage aus diesen Gründen im Ganzen ablehnen würde. Dies wäre der schnellste Weg zum einem Berufungsgericht gewesen, welches dann den gesamten Fall erörtert hätte. Nun, da die Richterin nur einzelne Anklagepunkte abgewiesen hat, wird es das Berufungsgericht schwerer haben, diese Entscheidung der Richterin zu verwerfen. In jedem Fall wird sich das Verfahren dadurch erheblich verzögern.
Allerdings wird diese Entscheidung (gemäß 18 U.S.C. App. 3 § 6(e) (2) ) erst rechtskräftig, wenn die Regierung die Möglichkeit zur Berufungseinlegung gehabt hat.