Nach ihr könnte zukünftig Unternehmen ein Schadensersatzanspruch gegen die Europäische Union zustehen, wenn sie diese durch Missachtung von Streitschlichtungsverfügungen der Welthandelsorganisation (WTO) schädigt.
In die neuen EuGH-Urteile lässt sich dieser Trend hineinlesen; in den vorliegenden Fällen wurden die Ansprüche jedoch aus anderen Gründen abgewiesen. Auch im transatlantischen Bananenkrieg zwischen USA und EU wurden Unternehmen wirtschaftlich geschädigt, weil die EU die WTO-Weisungen missachtete und dadurch Sanktionen der USA auslöste.