Prof. Bruce Zagaris, Partner der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP in Washington, Verfasser zahlreicher Monographien zur internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen und Herausgeber des International Enforcement Law Reporter, betont, dass das Abkommen erst mit der Zustimmung des Senats in Kraft tritt. In vergleichbaren Verfahren hat das US-Justizministerium die Vereinbarungen erst bei der Senatsanhörung der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Er kritisiert, dass dieses Vorgehen unamerikanisch intransparent sei und den für die sachverständige Stellungnahme zuständigen Gremien die Arbeit erheblich erschwere. Wann die Vereinbarung verbindlich werde, sei noch ungewiss.
Ein Verzeichnis amerikanischer Rechtshilfeabkommen befindet sich hier.