ZY - Washington. Am 20. Oktober 2003
verglich sich ein
Dessoushändler mit dem einzelstaatlichen
Justizminister von New York in einem Untersuchungsverfahren wegen rechtswidriger Freigabe von Kundendaten. Der behauptete Verstoss richtet sich nach dem
Recht von New York.
Die Firma Victoria's Secret Direct, LLC deckte im Jahr 2002 Kundendaten, die bei Internettransaktionen auf den Servern des Händlers eingingen, auf. Ausgelöst sei diese Enthüllung durch einen Störimpuls der Software, wodurch Name, Adresse und Bestellung einzelner Kunden im Internet zugänglich wurden. Als ein Kunde bemerkte, dass er Zugriff auf sämtliche Bestellungen der letzten acht Monate erehielt, benachrichtigte er sofort die Anbieterin, die erst nach mehreren Aufforderungen reagierte und die Website sperrte.
Die Anklage beruht aus der Verletzung der vertraglichen Geheimhaltungspflicht von Kundendaten erhoben. Mit der Anmerkung in der Anklageschrift, dass Victoria's Secret zum Zeitpunkt des Geschehens ausdrücklich auf den umfangreichen Datenschutz ihrer Website hinwies und dem Kunden strenge Sicherheitsmaßnahmen gewährleistete, hat sie gegen die Geheimhaltungspflicht von vertraulichen Kundendaten verstoßen, indem sie ihren eigenen Vertragsklauseln zuwider handelte.
Mit dem Vergleich erklärte sich Victoria's Secret bereit, unter anderem eine Geldstrafe von $ 50.000 an den Einzelstaat zu zahlen und betroffene Kunden zu entschädigen.