In der ersten Instanz, Civil Action No. 01-1636-A (E.D. Va., June 20, 2002), 2002 U.S. Dist. LEXIS 11346 (June 20, 2002), verlor AOL, und die zweite Instanz gab dem Versicherer ebenfalls Recht, America Online Inc. v. St. Paul Mercury Ins. Co., 4th Cir. 02-2018 (Oct. 15, 2003). Zwei Richter sahen in dem Produktfehler keinen Schadensauslöser für physische Schäden.
Ein Richter meinte, die Softwarefehler verändern die physische Struktur der Festplattendaten, so dass doch ein versicherter Tatbestand vorliege. Seine Auffassung entspricht der Interpretation eines Gerichts in Neu Mexico in Sachen Computer Corner, Inc. v. Fireman's Fund Ins. Co., 46 P.3d 1264 (N.M. App. 2002).
Aus technischer Sicht haftet beiden Argumenten etwas Überzeugendes an. Endgültig abgeklärt ist dieses Thema mit der neuen Entscheidung nicht, da in den über 50 Rechtssystemen der USA das einzelstaatliche Recht primär diese Fragen regelt und keine Einheitlichkeit der Entscheidungen erwartet werden darf. Versicherer und Versicherte müssen weiterhin diese Klauseln sorgfältig aushandeln und -formulieren.