In dem Verfahren, das sich schon über sechs Jahren erstreckt, entschied das oberste einzelstaatliche Gericht am 10. Oktober 2003 über einen prozessualen Antrag von Frau Pritt. In der Unterinstanz scheiterte Frau Pritt mit dem Antrag, nochmals in die so genannte Discoveryphase einzutreten. Diese, dem gerichtlichen Verfahren grundsätzlich vorgelagerte Phase des Prozesses dient den Parteien zur Erlangung von Beweismitteln, um Überraschungen im Prozess zu vermeiden. Nachdem die Beklagte ihre Klageerwiderung im Januar 2003, drei Jahre nach Abschluss der Pre-Answer Discovery, eingereicht hatte, stellte die Klägerin einen Antrag auf Wiedereintritt in diese Phase. Das Untergericht hatte diesen Antrag abgelehnt, da die Klägerin die hierfür gültige Frist versäumt hatte. Dies wurde vom Obersten Gerichtshof gerügt. Unter diesen besonderen Umständen könne die Fristversäumniss nicht der Klägerin angelastet werden.
Diese Entscheidung ist aber vor allem im auf den Gegenstand des Verfahrens zu werten. Durch ein Vortreiben des Verfahrens wird das Gericht wahrscheinlich nochmals die Gelegenheit erhalten, sich zu dem kontroversen Thema zu äußern.
Nach US-Recht muss der Kläger in einem Verleumdungsprozess gegen einen Politiker oder eine Person der Öffentlichkeit darlegen, dass der Beklagte die verleumderische Äußerung aus ‘bösartigen' Motiven ("Malice") getätigt hat, vgl. New York Times v. Sullivan, 376 U.S. 254 (1964).
Dieser Umstand ist äußerst schwer zu beweisen. Gerade im politischen Diskurs wird jedoch die Meinungsfreiheit sehr hoch geschätzt, und besonders durch den ersten Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung geschützt. Durch diese besondere Voraussetzung soll jeglicher Art der Zensur vorgebeugt werden.
Aus diesem Grund werden in den Vereinigten Staaten viele Negativkampagnen gegen Politiker nicht als verleumderisch angesehen. In diesem Verfahren könnte jedoch nun ein Punkt erreicht sein, an dem das Gericht eine Grenze setzt.