Das Procedere dieser jährlich stattfindenden Verlosung ist dabei relativ simpel. Es sind nur wenige Formvorschriften einzuhalten, die allerdings strikt eingehalten werden müssen: Folge eines Verstoßes ist der Ausschluss des Teilnehmers von der Verlosung. War in den vergangenen Jahren die Teilnahme nur in Papierform möglich, geht das State Department jetzt neue Wege und erleichtert die Teilnahme durch die Möglichkeit, online in den Lostopf zu kommen. Die Seite ist seit dem 1. November frei geschaltet, noch bis zum 30. Dezember kann man kostenlos teilnehmen. Um eine Disqualifikation zu vermeiden, sollte man unbedingt die Anleitung genau studieren sowie das zur Verfügung gestellte Foto-Überprüfungsprogramm für das zu übermittelnde Digitalfoto nutzen. Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Gewinner werden vor Ablauf des fiskalischen Jahres 2005 (bis zum 30. September 2005) benachrichtigt.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.