Die Geschworenen kamen nach zwei Tagen zu dieser Entscheidung. Richterin Jane Roush hatte ihren Wunsch abgelehnt, noch einmal das mutmaßliche Täterfahrzeug zu besichtigen. Im nächsten Verfahrensschritt wird die Strafe bestimmt. Berufungsrelevant kann werden, dass Malvo zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, dass das Gesetz Virginiens bei dieser Tat den Nachweis des Abdrückens durch den Täters verlangt (Triggerman Statute) und das das hier zur Anwendung gebrachte Anti-Terrorgesetz des Staates noch nicht durch Präzedenzfälle gesichert ist.
Ausserdem hat heute das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit 2:1 Stimmen festgestellt, dass ein US-Bürger in den USA nicht einfach als behaupteter Feindkämpfer in Militärgefangenschaft genommen werden darf, wodurch ihm der Zugang zu Anwälten versagt wird. Die Regierung bewies nach dem 11. September 2001 ihre Entschlossenheit durch Aussetzung der Bürgerrechte Einzelner. Augenblicklich erleidet sie Rückschläge bei den Gerichten, die das Justizministerium zur Beachtung der Verfassungsschranken und Grundrechte zwingen. Im konkreten Padilla-Fall erwägt sie, die Entscheidung aussetzen zu lassen, bis der Oberste Bundesgerichtshof in Washington im Wege des certiorari oder dasselbe Berufungsgericht en banc, also mit dem vollständigen Richtergremium, neu entscheiden. MMMM