• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 18. Dez. 2003

Malvo als Sniper verurteilt  

CK - Washington.   Der Jugendliche Malvo ist wie sein Mentor John Muhammad des Doppelmordes wegen der Sniperanschläge im Raum Washington für schuldig befunden worden.
Die Geschworenen kamen nach zwei Tagen zu dieser Entscheidung. Richterin Jane Roush hatte ihren Wunsch abgelehnt, noch einmal das mutmaßliche Täterfahrzeug zu besichtigen. Im nächsten Verfahrensschritt wird die Strafe bestimmt. Berufungsrelevant kann werden, dass Malvo zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, dass das Gesetz Virginiens bei dieser Tat den Nachweis des Abdrückens durch den Täters verlangt (Triggerman Statute) und das das hier zur Anwendung gebrachte Anti-Terrorgesetz des Staates noch nicht durch Präzedenzfälle gesichert ist.

Ausserdem hat heute das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit 2:1 Stimmen festgestellt, dass ein US-Bürger in den USA nicht einfach als behaupteter Feindkämpfer in Militärgefangenschaft genommen werden darf, wodurch ihm der Zugang zu Anwälten versagt wird. Die Regierung bewies nach dem 11. September 2001 ihre Entschlossenheit durch Aussetzung der Bürgerrechte Einzelner. Augenblicklich erleidet sie Rückschläge bei den Gerichten, die das Justizministerium zur Beachtung der Verfassungsschranken und Grundrechte zwingen. Im konkreten Padilla-Fall erwägt sie, die Entscheidung aussetzen zu lassen, bis der Oberste Bundesgerichtshof in Washington im Wege des certiorari oder dasselbe Berufungsgericht en banc, also mit dem vollständigen Richtergremium, neu entscheiden. MMMM








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.