Gegenwärtig haben sich zumindest vier der obersten Verfassungsrichter öffentlich gegen die Verhängung der Todesstrafe bei Minderjährigen ausgesprochen. Allerdings konnten sie ihre Kollegen bis lang noch nicht überzeugen, einen solchen Fall zur Entscheidung anzunehmen. In einem für amerikanische Verhältnisse ungewöhnlich direktem Statement bezeichnete Justice John Paul Stevens diese Praxis in seiner Minderheitsentscheidung in dem Fall In re Kevin Nigel Stanford als beschämend, und mit einem sich veränderndem Standard von Anstand in einer zivilisierten Gesellschaft als unvereinbar.
Mit einer Entscheidung wird nicht vor Juli gerechnet, da der Gerichtskalender bereits erschöpfend gefüllt ist. Nach Angaben des Death Penalty Information Center sind derzeit 82 der Anwärter auf die Todesstrafe unter 18 Jahren. In den Vereinigten Staaten hat sich noch keine klare Tendenz herausgebildet. 17 der Staaten, die normalerweise die Todesstrafe im Falle von schweren Verbrechen verhängen, verbieten sie im Falle minderjähriger Straftäter; dasselbe gilt im Bundesrecht