SWM - Washington. Im Fall der Klage des Playboy gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen der gezielten Einblendung von Konkurrenzprodukten nach Eingabe von Playboymarken, siehe SWM, Klage des Playboy gegen Suchmaschinen zugelassen, 15. Januar 2004, haben die Parteien sich zu unbekannten Konditionen verglichen.
Die Freude über das Ende des Prozesses dürfte den Suchmaschinenbetreibern allerdings rasch vergangen sein, denn unmittelbar nachdem bekannt geworden war, daß die Klage des Playboy entgegen einer ersten Entscheidung des Gerichtes doch zur Verhandlung angenommen werden würde, haben offenbar auch andere Markeninhaber Klagen wegen der verbreiteten Praxis, nach Eingabe von als Markennamen geschützten Suchbegriffen, Werbung für die Konkurrenz zu schalten, vorbereitet.
American Blind & Wallpaper Factory hat jetzt, unmittelbar nach Bekanntgabe des Vergleiches, eine parallele Klage vor einem New Yorker Bundesgericht gegen Google und die schon im Playboyfall beklagten Unternehmen AOL und dessen Konzerntochter Netscape eingelegt.
Sollte die Klage erfolgreich sein und weitere Nachahmer finden, steht dem Internet eine Revolution bevor: Google finanziert seinen für die Internetbenutzer kostenlosen Suchservice zu wesentlichen Teilen durch das angegriffene Geschäftsmodell, das nach Medienangaben zum Jahresumsatz des Suchmaschinenbetreibers bis zu 1 Mrd US-$ beiträgt.