Das Gericht erwähnte am Rande, dass sich der Händler eines Screen Names bediente, obwohl er diesen nicht nach § 17910 Business and Professions Code des kalifonischen Rechts als Handelsnamen angemeldet hatte, siehe auch Perz, Doing Business As: Auftreten im US-Geschäftsverkehr unter anderem Namen.
Das Gericht erwähnte am Rande, dass sich der Händler eines Screen Names bediente, obwohl er diesen nicht nach § 17910 Business and Professions Code des kalifonischen Rechts als Handelsnamen angemeldet hatte, siehe auch Perz, Doing Business As: Auftreten im US-Geschäftsverkehr unter anderem Namen.
SWM - Washington. Der Hersteller des alternativen PC-Betriebssystems LindowsOS, die kalifornische Firma Lindows.com hat vor einem Bundesbezirksgericht in Seattle erneut in einem Prozeß einen Sieg errungen, in dem Microsoft, Produzent der Windows Betriebsysteme, die Verwendung des Markennamen "Lindows" verbieten lassen will. Microsoft argumentiert die Wahl der Marke "Lindows" für ein Computerbetriebssystem sei geeignet, Verwirrungen mit der eigenen Marke "Windows" auszulösen und ziele letztlich auf eine Ausbeutung dieser Marke ab, in deren Pflege Microsoft seit Einführung von Windows etwa $1,2 Mrd. investiert habe. Lindows.com dagegen bestreitet, daß es sich bei dem englischen "Windows" um einen als Marke für ein Betriessystem schützenswerten Begriff handelt. Nicht nur sei "Windows" ein häufig verwandter Allerweltsbegriff in seiner eigentlichen Bedeutung (dt. Fenster), er sei zudem schon vor der Einführung von Micrsoft Windows allgemein üblich (engl. "generic") gewesen zur Bezeichnung von Betriebsystem mit einer bestimmten graphischen Benutzerführung. Dem Einwand von Microsoft, "Windows" sei zwar möglicherweise 1985, vor Einführung von Microsoft Windows 1.0 üblich für derartige Betriebssysteme gewesen, heute aber nicht mehr, hielt das Gericht für rechtlich irrelevant und betonte, es sei auf den Zeitpunkt der Erstverwendung abzustellen, einer Jury werde man daher nur die Frage vorlegen, ob "Windows" vor 1985 bereits üblich war, wofür die Beklagte nach eigenen Angaben Beweismittel gesammelt hat. Das Gericht hat nun Microsoft Gelegenheit gegeben, diese voraussichtlich entscheidende Rechtsfrage vorab von einem Berufungsgericht klären zu lassen.
Microsoft war schon zuvor vor dem gleichen Gericht mit dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung und einem Klageverfahren gescheitert. So feiert Microsoft es denn auch schon als Sieg, dass das Gericht nunmehr den Berufungsweg öffnete.
LindowsOS ist ein auf debian basierendes Betriebssystem mit besonderen Desktop-Komponenten, die die Installation weiterer Programme auf einen Klick reduzieren, und spricht damit Durchschnittsverbraucher an, denen die Microsoft-Produktfamilie zu schwer oder unsicher ist.
In Europa war Microsoft jüngst erfolgreicher, in den Niederlanden, Finnland und Schweden hatten Gerichte die Verwendung von "Lindows" untersagt. Auch in anderen Länder versucht Microsoft, die Lindows-Vertriebspartner zu verängstigen (fresse.com, Nov. 25, 2003: Is Microsoft Scaring Vendors Into Dropping Linux?).
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.