Neben der allgemeinen Bedeutung der neuen MedWatch Voluntary Reporting Formulare FDA Form 3500 und Mandatory Reporting Form 3500A sowie der Erläuterungen zu diesen ist insbesondere die Erörterung der FDA im Federal Register wichtig. Die FDA geht dort auf die Verpflichtungen von Herstellern zur Vorfallsmeldung beim Einsatz von medizinischen Geräten ein und nimmt Stellung zu den Kommentaren aus der Öffentlichkeit, die die FDA nach Verkündung dieser Verordnungssetzungsmaßnahme erhielt.
Eine für deutsche Hersteller von Einweggeräten wesentliche Aussage der FDA bezieht sich auf die Haftung bei der Wiederverwendung von für den einmaligen Gebrauch bestimmten Geräten. Die FDA betont, dass keine Verpflichtung des ursprünglichen Herstellers bestehe, Meldungen über Vorfälle einzureichen, die sich aus einer nachfolgenden Benutzung ableiten, wenn das Gerät von einem Dritten für den nachfolgenden Einsatz runderneuert wurde:
FDA wishes to emphasize that it considers any entity that reprocesses an SUD for reuse in humans to be the manufacturer of the reprocessed SUD and, accordingly, subject to all the regulatory requirements currently applicable to OEMs, including the responsibility for MDR reporting. Therefore, if an OEM determines that an SUD has been reprocessed for reuse in humans, the OEM has no further MDR obligation for the device involved in this event. The OEM should forward all of the information concerning the event to FDA and state in the cover letter that the SUD was reprocessed. In that case, the SUD is not the OEM's device, but rather is now the reprocessor's device (see Sec. 803.22(b)(2) (21 CFR 803.22(b)(2)).