Schaden bei Datenfreigabe
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US SCt: Privacy
breach needs fin.
harm for damages
CK - Washington. Der Oberste Bundesgerichtshof entschied gestern, dass ein Schadensersatzanspruch nach § 522a(g)(4) Privacy Act of 1974 nicht nur eine vorsätzliche und absichtliche Datenschutzverletzung voraussetzt, sondern auch einen finanziellen Schaden.
US SCt: Privacy
breach needs fin.
harm for damages
Im am 24. Februar 2004 entschiedenen Fall Doe v. Chao, AZ: U.S., No. 02-1377, erklärte er, dass die festgestellte Verletzung des Datenschutzgesetzes durch das Arbeitsministerium ohne Nachweis eines solchen Schadens nicht den gesetzlichen Schadensersatzanspruch von mindestens $1.000,00 auslöst.
Die Richter waren geteilter Ansicht, doch die Mehrheit legt das Gesetz zugunsten der Regierung aus. Die in diesem Fall erfolgte Offenlegung der Social Security Nummer führt im allgemeinen zu den gravierendsten Schäden durch Identitätsdiebe, doch manifestieren sie sich nicht immer durch finanzielle Nachteile.