Im Fall Association of Civilian Technicians v. Federal Labor Relations Authority, AZ: 03-1141, ging es um Zivilpersonal, das der Nationalgarde angegliedert ist, aber auch zum militärischen Einsatz verpflichtet ist und regelmässig an militärischen Übungen teilnehmen muss. Die Gewerkschaft beantragte ihre Vertretungsberechtigung im Hinblick auf die während der in nichtmilitärischen Dienstzeiten durchzuführenden Militärübungen. Der Antrag wurde von der zuständigen Obersten Bundesbehörde abgelehnt, weil er gegen das Strafverbot des 10 USC §976 verstossen würde, das jeden Einfluss im Militärbereich verbiete.
Das Gericht verwies hingegen auf den geschichtlichen Hintergrund des Gesetzes und befand, dass der Kongress nicht auf die militärische Natur der Aufgaben abgestellt habe, sondern auf den Militärdienst als solchen. Ausserhalb dieses Dienstes erfolgende Übungen fallen deshalb unter die allgemeinen Regelungen über die Zulassung von Gewerkschaften zur Personalvertretung nach 5 USC §7102.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.