MP - München. Unter Software Escrow wird das treuhänderische Aufbewahren von Quellcodes verstanden. Das Escrow bietet Investoren und Lizenznehmern eine Sicherheit insbesondere bei Insolvenz des Softwareentwicklers, ohne dass jener den Code offenlegen muss und damit die Verwertungsmöglichkeit seines Programmes gefährdet.
Anders als in USA fristete Software Escrow in Europa in der Vergangenheit eher ein Schattendasein, was unter anderem durch den Mangel geeigneter Treuhänder und nicht zuletzt den geringeren Insolvenzrisiken der Softwareentwicklungsbrache begründet war. Mit der Änderung dieser RahmenbBedingungen wird Software Escrow in Europa bedeutsamer. Das Escrow ist jetzt noch durch die partiell unsichere Rechtslage erschwert, da, anders als in USA, der Gesetzgeber diesbezüglich bislang keine eindeutigen Regelungen getroffen hat. Hintergründe und Einzelheiten zu diesem Thema erörtert Stephan Peters unter dem Titel Software Escrow - Finally Coming of Age in Europe.