Wie bei strafrechtlich relevanten Festnahmen Deutscher in den USA geht es hier um die Pflicht, den Konsul des Festgenommenen zu benachrichtigen. Die USA nahmen zur Begründung des Antrags auf Ablehnung der Klage Mexikos Bezug auf den ICJ-Fall LaGrande (Germany v. United States of America), der zum Tode verurteilte Deutsche betraf, und behaupteten, die Anpassung von US-Praktiken an diese Entscheidung reiche, um die Klage Mexikos abzuweisen.
Mexikos Verletzungsbehauptungen resultieren aus 52 Festnahmen und Verurteilungen mexikanischer Staatsbürger und Todeskandidaten in neun Einzelstaaten der USA.
Das Gericht gab der Klage prozedural und materiell statt und stellte fest, dass die USA mit vielfätligen Unterlassungstypen systematisch gegen die Gebote der Konvention verstießen, die dem festgenommenen Ausländer den Kontakt mit seinem Konsul garantieren.