ASG - Washington. In einer Entscheidung vom 12. April 2004 hat das Appellationsgericht für den 9. Bezirk zur Frage der Zuständigkeit amerikanischer Gerichte bei im Ausland eingetretenen Schäden Stellung genommen.
Die Tochter zweier amerikanischer Staatsangehöriger hatte gegen die staatliche indonesische Luftverkehrsgesellschaft Garuda eine Klage auf Schadensersatz wegen des Todes ihrer Eltern eingereicht. Diese waren bei einem Flugzeugabsturz in Indonesien umgekommenen. Ihre Flugtickets für diesen Flug innerhalb von Indonesien hatten sie - völlig getrennt von den Flugtickets von den USA nach Indonesien und zurück - in Indonesien gekauft und auch in Landeswährung bezahlt.
Die von Gericht zu beantwortende materiellrechtliche Frage war, ob die für fremde Staaten - und damit auch für Garuda - geltende Immunität durchbrochen wurde, weil der Flug nach dem Warschauer Abkommen als internationaler Flug anzusehen war.
Diese Frage hat das Berufungsgericht sehr ausführlich begründet und verneint - selbst im 9. Bezirk geht also nicht alles.