Gegenstand der Entscheidung ist ein Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug. In dieses hatte die finanzierende Bank vollstreckt, weil es ihrer Auffassung nach nicht vertragsgemäß verwendet worden war. Die Raten waren indes ordnungsgemäß beglichen worden.
Das Gericht bejahte seine Zuständigkeit, weil die Klägerin den Abschluss der Schiedsgerichtsvereinbarung als solche angegriffen hatte. Sie hatte zwar ingeräumt, das Vertragsangebot einschließlich der Schiedsgerichtsvereinbarung unterschrieben zu haben, allerdings habe sie einer solchen Vereinbarung nicht zustimmen wollen. Sie habe das betreffende Dokument nicht gelesen habe und es habe ihr auch niemand erklärt.
Das Untergericht habe auch das Recht des Staates Mississippi - welches dazu neigt, Schiedsklauseln abzulehnen - zutreffend und entsprechend der Rechtsprechung des Supreme Courts von Mississippi angewendet. Dieser hatte eine identische Klausel bereits für procedurally unconscionable (etwa verfahrensrechtlich skrupellos) erklärt.