Pennsylvanien verlangt nun auch eine Zulassung von Syndici, die als angestellte In House Counsel eines Unternehmens arbeiten.
Der kalifornische Fall Birbrower Montalbano Condon & Frank PC v. the Superior Court of Santa Clara County hatte 1998 die Anwaltschaft auf die Unzulänglichkeiten regional zugeschnittener Zulassungsregeln für die heute eher überregionale und internationale Praxis aufmerksam gemacht, weil es dort nicht um das als eher esoterisch erachtete und daher von der Mehrheit der Anwaltschaft unbeachtete Fachgebiet des internationalen Rechts ging, sondern um einen Feld-Wald-und-Wiesenfall über Einzelstaatsgrenzen hinaus, bei dem anwaltliche Honorarforderungen an der Staatsgrenze abgeschmettert wurden. Dies überraschte doch so Manchen, und das Interesse an grenzüberschreitenden Ansätzen zur Anpassung der Zulassungsregeln an die Realität des Berufsalltags stieg.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.