Diese Regel gilt auch für nicht mit dem Produkt verbundene, sondern davon getrennte, aber für diese Verwendung geeignete, unechte Kennzeichen. Das Strafrecht soll auch gestählt werden, indem es auf die Schuldfrage nicht mehr ankommen soll. Da subjektiven Tatbestandsmerkmalen ohnehin meist keine besondere Bedeutung im amerikanischen Strafrecht zugemessen wird, ist dieser kleine Schritt wenig verwunderlich.
Joe Knollenberg möchte mit diesem Entwurf auch den US-Verhandlern bi- und multilateraler Handelsabkommen ein Mittel geben, Gleiches von anderen Staaten zu fordern. Wie das Bureau of National Affairs im BNA Executive Daily Reporter, Nr. 93/2004, A-5 berichtet, begrüßt die International AntiCounterfeiting Coalition Inc. den Entwurf, der an den Rechtsausschuss des Hauses weitergeleitet wurde. Aftermarket News sieht im Entwurf ein Mittel zum Schutze der Public Health.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.