Champerty and
Fee Statutes
Der Prozesskostenrechner scheint halbwegs unbedenklich. Aber bereits die einheitliche Gebührenberechnung stößt in den USA auf wettbewerbsrechtliche Bedenken. Daher ist dergleichen hier verboten. Die Finanzierung von Prozessen zum eigenen Vorteil allerdings ist höchst bedenklich.
Während Kostenbeschlüsse nach der BRAGO in Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in den USA zur Vollstreckbarkeit der Titel führen konnten, fragt sich, wie künftig die Auswirkungen einer nach deutschem Recht zulässigen Champerty auf erstrittene deutsche Titel beurteilt werden. Das gilt insbesonders in den Rechtskreisen, wo Champerty eine Straftat darstellt.
Aus der strafrechtlichen Natur von Champerty ließe sich ableiten, dass die Anerkennung eines deutschen prozessfinanzierten Urteils gegen den Ordre Public solcher Rechtskreise verstößt. Allerdings sind sich auch viele US-Anwälte des Champerty-Verbots nicht bewusst, sodass entsprechende Einwendungen in Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nicht immer erwartet werden müssen.
Eine Sprechblasenerläuterung dieser Fragen würde ich dem Werbeherrn mit dem vielfaltigen Auftritt nicht abnehmen. Wenn er Begriffe wie mandator verwendet, hat er sich um das hiesige Recht vielleicht nicht gekümmert. Das wäre bei einem auf englischsprachige Leser in Deutschland begrenztes Angebot wohl in Ordnung. Und da der englische Text ohnehin kaum verständlich ist - oder sieht Frau Marks bei Transblawg das anders? - dürfte das Risiko gering sein, dass Angloamerikaner in solcher Werbung eine Invitatio ad Offerendum erkennen. Siehe auch Eine Blamage bei Übersetzerportal.de via Interpreter Bloglines via Transblawg.