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Montag, den 14. Juni 2004

Eine Nation unter Gott

 
CK - Washington.   Der Oberste Bundesgerichtshof hat heute wegen mangelnder Aktivlegitimation des Klägers die Entscheidung des Untergerichts in Sachen Elk Grove Unified School District and David W. Gordon v. Michael A. Newdow et al., Az.: 02-1624, aufgehoben. Weiterhin werden Schüler morgens den Treuschwur zur Nation mit den Worten under God bekräftigen. Allerdings wird erwartet, dass demnächst vergleichbare Klagen erhoben werden, um die zugrundeliegende Verfassungsrechtsfrage zu klären.



FSIA-Verzicht auf Staatsimmunität

 
Overview
FSIA Waiver
of Immunity
CK - Washington.   Die Republik Kongo hatte einen Verzicht auf ihre Staatsimmunität, die ihr nach dem Foreign Sovereign Immunities Act zusteht, nach 28 USC §1605 erklärt. Nach einem Ölhandel wurde der Kongo wegen Vertragsbruchs und der deliktischen Torts Unterschlagung und Eingriffe in Vertragsbeziehungen Dritter verklagt und beantragte erfolgreich die Klagabweisung unter Berufung auf seine Immunität.

Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia, oft als zweithöchstes US-Gericht bezeichnet, wies den Fall Gulf Resources Am., Inc. v. Republic of Congo, Az.: 03-7118, am 8. Juni 2004 wegen dieses Verzichts an das Instanzgericht zurück. Es ging nicht auf den hilfsweisen Antrag ein, das Urteil wegen der gewerblichen Ausnahme des FSIA aufzuheben.

Der Verzicht war keiner Vertragspartei des Kongo erteilt worden. Dennoch stellte das Gericht fest, dass seine Wirkungen auch Dritten zugute kommen sollten, die als Drittbegünstigte oder beitretende Vertragsparteien zu beurteilen sind. Die Verzichtserkl¨rung verwandte den Begriff des Verzichts lediglich in Bezug auf eine andere Partei, doch war nach den Ermittlungen des Gerichts in einer ergänzden Bestimmung mit Bezugnahme auf Dritte ein Begriff verwandt worden, der als nichts anderes als ein ausdrücklicher Immunitätsverzicht verstanden werden kann.

Da der Vertrag auch eine Schiedsklausel enthielt, obliegt nun dem Instanzgericht die Entscheidung darüber, den Kongo zur Teilnahme am Schiedsverfahren zu zwingen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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