Eine zweite Frage berührt die Gerichtshoheit: Wenn das Gericht nach lokalem Recht unzuständig ist, darf es dennoch eine aus internationalem Recht abgeleitete "universale" Gerichtsbarkeit, in diesem Fall über die Woermann Line, die jeglicher Beziehungen zum Bundesbezirk entbehrt, ausüben? Das Berufungsgericht entscheidet diese Frage nicht, indem es sich mit dem Hinweis darauf, dass die selbst im Bejahungsfalle erforderliche Zustellung unmöglich sei, aus der Schlinge zieht.
Diese Entscheidung erging vor der hier bereits erörterten Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Sachen F. Hoffman-LaRoche, LTD. v Empagran S.A. vom Montag, nach welcher die Ausübung der amerikanischer Gerichtshoheit für Fälle mit rein ausländischem Sachverhalt fraglicher denn je geworden ist.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.