• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 21. Juni 2004

Ausweis bitte  

CK - Washington.   "Ausweis bitte" oder eine wahrscheinlich unhöflichere Forderung mag Amerikaner erwarten, nachdem der Oberste Bundesgerichtshof heute überraschend entschied, dass die Polizei Autofahrer auffordern darf, sich zu identifizieren. Zahlreiche weitere Nachweise beim SCotUS Blog. Vielleicht wird Vergleichbares irgendwann auch für die Betreiber von Webseiten und Blogs erwogen.

Dafür gibt die Entscheidung in Sachen Hiibel v. Sixth Judicial District Court of Nevada, Hubold City allerdings noch nichts Konkretes her, und ohnehin würde der Grundsatz des Schutzes der Meinungsfreiheit vor dergleichen Eingriffen überwiegen, jedenfalls wenn eine solche Pflicht einer Impressumspflicht gleichkäme. Ein Gebot zur Offenlegung privater Daten gegenüber jedermann würde angesicht des Schutzgebots für die Privatsphäre und der in den USA überaus realistischen Gefahr des aus einer Impressumspflicht resultierenden Identitätsdiebstahls niedrigerrangig als andere Rechtsgrundsätze gelten.


Montag, den 21. Juni 2004

Beweishilfe vom US-Gericht  

CK - Washington.   Heute hat der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten im Verfahren Intel Corporation v. Advanced Micro Devices, Inc. beschlossen, dass AMD vor einem Bundesinstanzgericht nach 28 USC §1782(a) Beweishilfe für ein kartellrechtliches Untersuchungsverfahren vor der EU-Kommission verlangen darf, Az. 02-572. Wie diese im Einzelfall aussieht, muss das Untergericht entscheiden.

Diese Entscheidung ermöglicht der Antragstellerin im EU-Verfahren trotz des von ihr angeregten, der EU abgelehnten Weges eines Beweismittelrechtshilfeverfahrens zwischen EU und USA, direkt die Beweise durch ein US-Gericht vom Antragsgegner zu beschaffen. Dabei ist unerheblich, ob die in den USA angeforderte Beweisvorlage durch den Antragsgegner nach EU-Recht zulässig wäre.

Bisher hatten die Obergerichte unterschiedliche Auffassungen zur Frage des foreign discoverability requirements erörtert. Das Höchstgericht weigert sich, solch eine Bedingung in das Gesetz hineinzulesen. Ob die Beweisausforschung im Ausland eingeschränkter als in den Vereinigten Staaten ist, wird nun unerheblich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.