SK - Washington. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten
verkündete heute, am 29. Juni 2004, das erwartete Urteil im Fall Sosa v. Alvarez-Machain, Az.: 03-339.
Es entschied, dass Ausländer nicht uneingeschränkt berechtigt sind, in
den USA andere Ausländer für im Ausland begangene Handlungen zu
verklagen.
Nachdem Dr. Humberto Alvarez-Machain 1990 aus seiner Praxis in Mexiko
von Mexikanern im Auftrag der US-Drogenbehörde entführt wurde, wurde
er in El Paso, Texas, von US-Agenten verhaftet und in Los Angeles angeklagt, am
Tod eines US-Agenten in Mexiko beteiligt gewesen zu sein. Nach seinem
Freispruch verklagte Alvarez-Machain die US-Regierung und Jose Sosa,
einen ehemaligen mexikanischen Polizisten, der die Entführung
ausgeführt hatte. Das Berufungsgericht in Kalifornien entschied, dass
Alvarez-Machain gegen Sosa eine Entschädigung in Höhe von $ 25.000
zustehe und er gegen die Bundesregierung gerichtlich vorgehen könne, weil
die Entführung in den USA geplant worden sei und die
Bundesdrogenbehörde ohne Ermächtigung gehandelt habe.
Die Entscheidung gegen Sosa wurde nunmehr vom Supreme Court aufgehoben.
Der amerikanische Alien
Tort Claims Act, ein totgeglaubtes Gesetz gegen die Piraterie, dem erst seit
Kurzem wieder Leben eingehaucht wird, gebe Alvarez-Machain kein Recht gegen
Sosa zu klagen.
Die Entscheidung ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, weil seit
einigen Jahren dieses uralte Gesetz als Grundlage für beträchtliche
Entschädigungsklagen wegen behaupteter Menschenrechtsverstöße
im Ausland, an denen ausländische Unternehmen beteiligt gewesen sein oder
von denen sie profitiert haben sollen, herangezogen wird, wenn die Klage
ansonsten jeder Rechtsgrundlage entbehrt, siehe beispielsweise Herero v. Deutsche
Bank. Zum Hintergrund siehe auch Wilske / Schiller, Jurisdiction
Over Persons Abducted in Violation of International Law in the Aftermath of
United States v. Alvarez-Machain in The University of Chicago Law School
1/1998. Die vollständige Auswertung und Würdigung dieser
Entscheidung wird noch Monate, wenn nicht Jahre dauern, sodass hier lediglich
kurz berichtet wird.