Da die Anknüpfungspunkte an die US-Gerichtshoheit lediglich die Staatsangehörigkeit eines ermordeten Familienmitglieds und der Kanzleisitz des Klägeranwalts zu sein scheinen, folgt dieses Urteil nicht dem Trend, den der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten für Klagen ohne Tatsachenbezug zu den USA jüngst aufgezeigt hat. Außerdem ist den Nachrichtenberichten zum Fall Yaron und Efrat Ungar kein Anhalt für eine Ausnahme vom Staatensouveränitäts- und -immunitätsrecht des Foreign Sovereign Immunity Act zu entnehmen, den das Gericht im Rahmen seiner Zuständigkeitsermittlung von Amts wegen prüfen muss. Erst nach einer Veröffentlichung der Entscheidung oder im Berufungsverfahren werden sich die resultieren Fragen klären lassen. Versäumnisurteilen fehlt erfahrungsgemäß eine Begründung, obwohl in besonderen Fällen, beispielsweise bei nachfolgender Anerkennung und Vollstreckung im Ausland, das Gericht eine Spezifizierung der zugesprochenen Schadensersatzsummen -und typen vornehmen kann.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.