Im übrigen seien Absperrungen zur Einzäunung der Demonstranten nur dann zulässig, wenn durch sie nicht der Zugang und die Teilnahme an der Demonstration grundlos beschränkt werde. Straßen und Gehwege dürften nicht einfach abgesperrt werden, ohne dass bekannt gegeben werde, wie man anderweitig zu dem jeweiligen Demonstrationsort gelangen könne.
Die Entscheidungen machen den schwierigen Balanceakt deutlich, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit den Belangen der öffentlichen Sicherheit in Einklang zu bringen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.