Sofern die Anwendbarkeit der Haager Übereinkunft die Beglaubigung durch den Außenminister nicht verzichtbar macht, ist als Erklärung entgegenzuhalten, dass den beglaubigenden Notary Publics zum einen die Notarsäquivalenz fehlt und sie zum anderen oft genug Beglaubigungen fälschlich vornehmen, die Personalien der Unterzeichner nicht prüfen und ihre Siegelberechtigung ohne besondere Ausbildung gegen Entrichtung einer amtlichen Gebühr erhalten, für die man anderenorts nicht einmal ein Fäßchen Bier erwerben kann.
Der Missbrauch ist ausgeprägt, zumal - grob skizziert - die kleinste Mieze in Bank oder Büro nicht protestieren wird, wenn der Chef sie zur Beglaubigung veranlasst. Allerdings beantwortet das nicht die obige Frage, sondern führt eher zur Frage des Wertes der weiteren Beglaubigungen, wenn schon die erste wertlos ist.
Bei Lebensbescheinigungen ist der Missbrauch sogar so weit verbreitet, dass manche Staaten Gelder nur noch auszahlen, wenn sich die angeblich lebende Person persönlich bei Ämtern vorstellt. Bei der Beglaubigung einer Anwaltsvollmacht kann es zwar auch um enorme Werte gehen. Andererseits ist aus amerikanischer Sicht zu bemerken, dass diese Vollmacht selten und ungewöhnlich ist. Wenn ein Anwalt versichert, bevollmächtigt zu sein, haftet er ohnehin mit Kopf, Kragen, Haftpflicht und Zulassung für die Richtigkeit.