CK - Washington. Am 22. Juli 2004 entschied das Oberste Gericht des
Staates Hawaii in Sachen
Neil Ngo et al. v. State Farm Mutual Automobile Insurance Company, Az. 24506, die Frage der Vollstreckung eines Schiedsspruches gegen den Versicherer. Der Versicherer behauptete, das Schiedsgericht sei unzuständig für die Frage des Selbstbehalts gewesen, der erstinstanzlich bestätigte Schiedsspruch verstoße gegen den gesetzlich in HRS § 431:10C-301.5 dokumentierten Ordre Public und das Untergericht habe den Klägern keine Erstattung der Anwaltsgebühren zuerkennen dürfen.
Zur ersten Frage erklärte das Gericht, das Schiedsgericht dürfe im Rahmen seiner Vertragsauslegung alle Fragen klären. Im zweiten Fragenkreis hielt es die Rechtsverletzung durch das Schiedsgericht für nicht hinreichend schwerwiegend, um die Vollstreckung des Schiedsspruchs zu vereiteln, denn wer sich dem Schiedsverfahren zuwende, müsse auch gewisse Fehler in der Rechtswürdigung hinnehmen, vgl.
Daiichi Hawai`i Real Estate Corp., 103 Hawai`i 336, 82 P.3d at 422.
Außerdem beschied der Supreme Court, dass die Gewährung von Anwaltsgebühren gegen das Gesetz von Hawaii verstoße, denn die erforderlichen Merkmale seien nicht gegeben: Erstens müsse der Versicherer die Haftung grundsätzlich ablehnen. Zweitens müsse das Gericht den Deckungsschutz bestätigen und eine Leistung zusprechen. Hier habe das Gericht keine Haftungsfrage geklärt. Die Vollstreckungsklage betreffe nicht die Leistungspflicht des Versicherers nach dem Deckungsvertrag, vgl.
Labrador v. Liberty Mut. Group, 103 Hawai`i 206, 211, 81 P.3d 386, 391 (2003).