Bereits im Jahre 1980 entschied das Gericht in Stone v. Graham, Az.: 80-321, dass ein Gesetz, welches das Aufhängen der Zehn Gebote in Klassenräumen verlangt, verfassungswidrig sei. Auch wenn der damalige Gesetzgeber des Staates Kentucky die Gebote als fundamentale Rechtsgrundlage der westlichen Zivilisation und des Common Law der Vereinigten Staaten erachtete, so habe nach Ansicht des Gerichts der religiöse Charakter der Anbringung der Zehn Gebote und der daraus resultierende Verstoß gegen den ersten Verfassungszusatz nicht verleumdet werden können. Dem Supreme Court liegen nunmehr nicht weniger als fünf Anträge zur erneuten Entscheidung dieser Frage vor, darunter die Klagen von Van Orden, McCreary County, Ky., und Harlan County, Ky über die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer dauerhaften Anbringung der Zehn Gebote in Staatskapitolen, Gerichtsgebäuden und Klassenräumen.
Noch ist unsicher, ob das Gericht diese Fälle annehmen wird. Mathew D. Staver, Kopf einer konservativen Gruppe von Anwälten namens Liberty Counsel aus Langwood, Florida ist trotz einer langen Liste von weiteren Klagen, die den Konflikt Staat-Kirche betreffen, zuversichtlich, nicht zuletzt aufgrund der hohen Anzahl unterinstanzlich entschiedener Klagen mit teilweise sehr variierenden Ergebnissen.