Terror im Namen
Terror im Namen
Mit seiner Mitteilung im heutigen Bundesanzeiger, Band 69, Seite 55404, verkündet das BEA neue Richtlinien, nach denen es seine Daten auch mit dem Zensusamt teilen wird. Sie entsprechen den Erfordernissen des anwendbaren Datenschutzgesetzes in §524(d)
Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden die Zensusbeamten mit Zugang zu den BEA-Daten zu BEA-Beamten ernannt - als BEA Special Sworn Employees -, die eidlich zum Datenschutz nach BEA-Recht besonders verpflichtet werden. Zudem hat das BEA das Zensusamt einer IT-Datenschutzsicherheitsprüfung unterworfen.
Das BEA ist sich seiner Datenschutzpflicht seit Jahrzehnten bewusst, wie sich im Umgang mit dieser Obersten Bundesbehörde immer wieder beobachten lässt. Daher ist ein Vertrauen in seinen Datenschutz eher angezeigt als bei manchen anderen Stellen.
Disclosure: Die Kanzlei des Verfassers berät von der Krise betroffene Institutionen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.