Mit dem Erlass des Präsidenten vom 10. September 2004 wurde nun auf Grund dringender Interessen der USA und verlässlicher Zusicherungen seitens Libyens nicht nur eine Aufhebung der Sanktionen, sondern auch die Möglichkeit einer exportfördernden EXIM-Deckung erreicht.
Diese Neuerung dürfte sich insbesondere positiv auf amerikanische Exportunternehmen auswirken, die im Öl- und Gassektor angesiedelt sind. Der bislang bestehende Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen G-7 Staaten, die teilweise derartige Exportgarantien gewährten, entfällt damit. Zuvor hatte bereits die deutsche Bundesregierung mit Beschluss vom 12. August 2004 die HERMES-Bürgschaft für Libyen wieder eingeführt. Auslösendes Moment hierfür dürfte die vorausgegangene Lösung der Altschuldenfrage sowie eine Einigung über die Entschädigung der Opfer des La-Belle-Anschlages gewesen sein. Obgleich ein Kooperationsabkommen hinsichtlich von Exportkreditgarantien zwischen den USA und der BRD bislang nicht existiert, arbeiten die staatlichen Kreditversicherer im Rahmen der OECD zusammen, um gleichwertige Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.