Hay/Krätzschmar, Begrenzt der U.S. Supreme Court die extraterritoriale Anwendung US-amerikanischen Antitrustrechts?, RIW 2004, S. 667 ff., äußern sogar die Befürchtung, dass die Entscheidung des Supreme Courts gegebenenfalls noch nicht einmal einen Kausalzusammenhang fordere und damit de facto keinerlei Begrenzung enthalte. Insofern bleibt nur zu hoffen, dass das Untergericht keinen Weg findet, um die klare Vorgabe des US-Supreme Courts zu umgehen. Die Problematik wurde auch bei der Jahrestagung der DAJV in Berlin am 9. Oktober 2004 angesprochen, und ein Bericht sollte demnächst im DAJV-Newsletter erscheinen.
Hay/Krätzschmar, Begrenzt der U.S. Supreme Court die extraterritoriale Anwendung US-amerikanischen Antitrustrechts?, RIW 2004, S. 667 ff., äußern sogar die Befürchtung, dass die Entscheidung des Supreme Courts gegebenenfalls noch nicht einmal einen Kausalzusammenhang fordere und damit de facto keinerlei Begrenzung enthalte. Insofern bleibt nur zu hoffen, dass das Untergericht keinen Weg findet, um die klare Vorgabe des US-Supreme Courts zu umgehen. Die Problematik wurde auch bei der Jahrestagung der DAJV in Berlin am 9. Oktober 2004 angesprochen, und ein Bericht sollte demnächst im DAJV-Newsletter erscheinen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.