Seit der Entscheidung vom September in Sachen Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH v. Dana Corporation et al., Az. 01-1357, -1376, 02-1221, -1256, gilt diese Vermutung als abgeschafft. Patentanwälte empfehlen jedoch weiterhin das entlastende Gutachten, vgl. Devinsky/Becker, Ding-Dong, the Inference is Dead, Legal Times, 25. Oktober 2004, S. 44, 45. Sie weisen auf den Nutzen der Ergebnisse einer patentanwaltlichen Prüfung hin, die dem Abgemahnten als Entscheidungshilfe für die weitere Strategie in Bezug auf die abmahnungsbefangene Technik dient.
Für dieses Argument spricht Einiges. Andererseits lebt zugunsten von Patentinhabern angesichts der Kosten dieser Gutachten der Erpressungsfaktor weiter, selbst wenn die Vermutung gestorben ist.