Während die heutige Legal Times, S. 24, ermunternd die zu beabachtenden Regeln erörtert, warnte bei der Konferenz Marc Groman als Vertreter der Bundesverbraucherschutzbehörde vor dem leichtfertigen Umgang mit Werbe-EMails, berichtet heute BNAs Daily Report for Executive. Der Bund werde seine Kompetenzen voll ausnutzen, insbesondere seit das Präzedenzurteil in Sachen Federal Trade Commission v. Phoenix Avatar klarstellte, dass der hinter dem Versender stehende Hersteller hafte und es auf seine Kenntnis nicht ankomme.
Damit werden unter anderem Affiliate-Systeme erfasst. Neben der Beachtung der den Spam legalisierenden Bestimmungen des CAN SPAM-Gesetzes über die Identifikation des Versenders und das Nichtverschleiern des Versandweges betrifft die wichtigste Regelung das Opt-Out-Gebot. Dieses setzt neben der technischen Realisierung auch eine unternehmensorganisatorische Lösung voraus. Kein Unternehmen kann sich leisten, dass im Postraum Opt-Out-Meldungen von Kunden vermüllt werden, nur weil sie elektronisch eintreffen und der Postempfangsdienst ungeschult ist.
Der Zeitungsbericht und die Konferenzberichterstatter des Bureau of National Affairs sind sich in der Einschätzung einig, dass Absender legaler Spampost nicht nur Sinn und Zweck des Gesetzes, sondern auch einen Etat zur Verteidigung gegen Klagen der FTC und Privater einkalkulieren müssen.