Die Parteien handelten den Vertrag im EMail-Verkehr aus. Seine Bestimmungen lassen sich aus diversen Teilen der Korrespondenz zusammenstückeln, und die Erklärung Sounds good-we have a deal stellt die Annahme des Vertrages dar - wie er aus praktischer Sicht gefährlicher wohl nicht zustande kommen kann.
Auf ähnliche, eine erhebliche Rechtsunsicherheit auslösende Weise verabschiedeten sich die Parteien voneinander im Wege der Vertragskündigung, für welche das Unter- und Berufungsgericht diesen Text bezeichnend halten: It is over. We are done. Nach Auffassung beider Gerichte reichen diese Worte für die Rechtsfolgen der bestrittenen Kündigung aus.
Dieser Fall zwischen zwei Parteien mit verwandten englischen Muttersprachen zeigt auch die Schwierigkeiten auf, die sich aus unterschiedlichen Sprach- und Rechtsverständissen ergeben. Im deutsch-amerikanischen Handelsverkehr sind die Unterschiede viel erheblicher, und unvorsichtige EMail-Korrespondenz führt daher naturgemäß noch schneller zu Haftungsproblemen. Ein oft zu beobachtender, falsch verwandter Begriff ist Scheme für eine bestimmte Geschäftspolitik; der Begriff wird hier vornehmlich im Zusammenhang mit betrügerischen Plänen in Verbindung gebracht und hat schon manchen deutschen Geschäftsherrn zur gerichtlichen Schlachtbank geführt. Ein anderer, immer wieder missbrauchter Begriff ist der Partner, der hier nicht nur als Geschäftsfreund, sondern partnerschaftsrechtlich aufgefasst wird und deutsche Parteien unvermutet in ein gesellschaftsrechtliches Partnership mit unvorhergesehenen Rechtsfolgen einbindet.