Kürzlich hatte ein deutsches Gericht wieder zu prüfen, ob eine amerikanische Klageschrift nach der Haager Zustellungsübereinkunft zustellbar ist, wenn die Klage aussichtslos erscheint und eher ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit als eine realistische Rechtsverfolgung darstellt. Die Trends der Entscheidungen in den USA zum Missbrauch des Rechtsweges und der Presse lassen manche Pressemitteilung riskant werden.
Kürzlich hatte ein deutsches Gericht wieder zu prüfen, ob eine amerikanische Klageschrift nach der Haager Zustellungsübereinkunft zustellbar ist, wenn die Klage aussichtslos erscheint und eher ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit als eine realistische Rechtsverfolgung darstellt. Die Trends der Entscheidungen in den USA zum Missbrauch des Rechtsweges und der Presse lassen manche Pressemitteilung riskant werden.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.