Die Bedeutung des anwaltlichen Schriftstücks und insbesondere des Anwaltsschreibens erörtert Raymond J. Dowd, Letter Writing 101 for Small Firms. Seine Darstellung ist wertvoll für deutsche Kollegen, die in die USA Anwaltsschreiben versenden. Sie sollte gleichermaßen eine unverzichtbare Vorbereitungslektüre für Referendare und Praktikanten mit einer US-Wahlstationsabsicht bedeuten - neben den einführenden Werken der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung.
Als Schreiben noch mit Tinte und Feder und später mit der mechanischen Schreibmachine oder dem Telex angefertigt wurden, erlaubte sich der verantwortungsbewusste Anwalt, der die Interessen der Mandantschaft nach besten Kräften vertreten wollte, keine Schnitzer und machte sich oder dem Schreibpersonal die Mühe, den Entwurf von Schreiben notfalls mehrfach auf sich zu nehmen. Heute ist die Erstellung technisch unvergleichbar leicht, doch darf der Inhalt deshalb nicht gleichermaßen leicht genommen werden. Im Gegenteil, Standesregeln, Haftungsvorschriften und Versicherungsbestimmungen sind erheblich verschärft, und Schlampigkeit hat ihren Preis.
In der amerikanischen Ausbildung gilt daher für den Referendar beispielsweise, dass er das Schreibenlehren und -üben nachgerade fordern muss, wenn es nicht zum Ausbildungsprogramm gehört.