Die amtliche Auskunft lautet, dass diese Bilder zulässig sind und kein Verbot gilt. Allerdings fällt heute so viel Gewöhnliches in die Terror-Verdachtszone des Patriot Act, dass Polizisten Fotografen befragen, ihre Namen aufnehmen und sie bei einer Verweigerung der Auskunft und entsprechendem Verdacht festnehmen dürfen. Da Washington etwa sieben verschiedenen Polizeidienste, von der Kongresspolizei bis zum Uniformierten Geheimdienst, hat, sind für Fotografen die Aussichten schlecht.
Die amtliche Auskunft lautet, dass diese Bilder zulässig sind und kein Verbot gilt. Allerdings fällt heute so viel Gewöhnliches in die Terror-Verdachtszone des Patriot Act, dass Polizisten Fotografen befragen, ihre Namen aufnehmen und sie bei einer Verweigerung der Auskunft und entsprechendem Verdacht festnehmen dürfen. Da Washington etwa sieben verschiedenen Polizeidienste, von der Kongresspolizei bis zum Uniformierten Geheimdienst, hat, sind für Fotografen die Aussichten schlecht.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.