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Freitag, den 31. Dez. 2004

Respekt für Gericht im Ausland

 
.   Den Fall des Jahres 2004 im German American Law Journal bildet die Entscheidung von Richter Easterbrook in Sachen Kestrel Coal Pty. Ltd. v. Joy Global Inc. Easterbrook erklärt, dass amerikanische Gerichte die abschließenden Entscheidungen ausländischer Gerichte respektieren müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch immer wieder versuchen Parteien des In- und Auslands Entscheidungen ausländischer Gerichte in den USA einer neuen Instanz zuzuführen. Der Bericht betrifft das Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, und befindet sich in der Berichtssammlung.



Standortschwächen durch verunglücktes Recht

 
CK - Washington.   Was am deutschen Recht aus US-Sicht so auffällt:

Aushöhlung von Meinungsfreiheit und Datenschutz: Impressumspflicht.

Abmahnwesen: auf Fiktion basierendere Kostenverlagerung als Standortschreck. Ein vielerorts unbekanntes Phänomen wird in Deutschland fleißig ausgefeilt.

AGB: rechtsunsicherheitsauslösendes Handelshemmnis aufgrund der Fiktionen des ausgestorbenen ehrlichen Kaufmanns und des unmündigen Verbrauchers.

Beratungshaftung: Verunsicherung von Dienstleistern - Anwälten, Banken, Ärzten - im Bereich nicht objektiv messbarer Prognose-Leistungen.

Standortschwächen von A bis B. Vorteile von A bis Z werden allerorten bekannt gegeben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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