RIAA erfolglos
CK - Washington. Der Musikverlagsverein RIAA ist nach Erkenntnis des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks bisher erfolglos in seinen Versuchen, den Verstoß gegen geltendes Recht durch das Herunterladen von Dateien durch P2P-Netzwerknutzer feststellen zu lassen.
Im Fall In re: Charter Communications, Inc. Subpoena Enforcement Matter; The Recording Industry Association of America v. Charter Communications, Inc., Az. 03-3802, bestätigte das Gericht am 4. Januar 2005, dass der Verein nicht gegen einen ISP mit einem Auskunftsbegehren der Art der Subpoena nach dem Digital Millennium Copyright Act, 17 USC §512(h), vorgehen kann, um sich vom ISP Kunden identifizieren zu lassen, die an der derartigen Dateienvermittlung beteiligt sein sollen.
Die Subpoena als einstweilige Beweis-Ermittlungs- und -Sicherungsmaßnahme hält das Gericht als Schritt gegen Charter für unzulässig, denn der DMCA gewährt Dritten lediglich Rechte im Zusammenhang mit verletzten Gütern und Rechten, über die der ISP verfügen kann. Das trifft nicht auf Dateien zu, die im P2P-Datenverkehr durch das Netzwerk des ISP geschleust, jedoch nicht vom ISP gespeichert werden. Das Gericht stellte fest, dass der Musikverein hingegen Klagen gegen Unbekannt erheben darf. Im Rahmen solcher Verfahren darf er die gewünschte Beweisermittlung beantragen, die zur Ermittlung von ISP-Kunden führen, aaO. S. 6, Fn. 3.
Das Gericht erwähnte seine Auffassung, ohne die zugrunde liegenden Rechtsfragen abschließend zu beurteilen, dass die Subpoena nach dem DMCA verfassungswidrig sein kann, weil der Gesetzgeber sich unzulässig die Kompetenzen der Gerichte angemaßt haben könnte. Es verpflichtete RIAA - auf dem Umweg über das Untergericht - mit seinem Beschluss, die bereits vom ISP erhaltenen Auskünfte zurückzugewähren, Kopien zu löschen und die erhaltenen Daten nicht zu verwenden.
Die Entscheidung stellt für den technisch und wirtschaftlich bedeutsamen P2P-Sektor einen wichtigen Schritt zur Rechtssicherheit dar.
Die Entscheidung stellt für den technisch und wirtschaftlich bedeutsamen P2P-Sektor einen wichtigen Schritt zur Rechtssicherheit dar.