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Sonntag, den 16. Jan. 2005

Hauptstadt geschlossen

 
CK - Washington.   Viele, doch nicht alle Kanzleien der USA werden morgen, am Martin-Luther-King-Gedenktag, geschlossen sein. In Washington wird dasselbe noch einmal am Donnerstag zur Amtseinführung des Präsidenten geschehen, da die Innenstadt der Hauptstadt großräumig abgesperrt wird. Schon am Mittwochnachmittag sollen die Ministerien weitgehend geräumt werden, damit die Besucher aus aller Welt nicht mit dem Berufsverkehr zusammenprallen.

Unberirrbare und ihren Mandanten besonders verpflichtete Rechtsanwälte werden je nach Verkehrsmahnungen der lokalen Radiosender am Montag, Mittwoch und Donnerstag ihre Entscheidung treffen, ob sie in der Kanzlei oder daheim arbeiten. Wer den Kontakt in die USA sucht, wählt vorsicherhalber die EMail und nicht das Telefax als Kommunikationsmittel. Angesichts der schlechten Mobilnetzabdeckung der Hauptstadt und insbesondere der Vororte, wo die meisten Rechtsanwälte wohnen, empfiehlt sich auch nicht immer das Mobiltelefon zur alternativen Kontaktaufnahme.



Urheberrecht

 
CK - Washington.   Ein freundlicher Hinweis auf Urheberrechtsmaterialien meiner Praktikantin Carolin Schosser zum US-Recht findet sich heute beim Handakte-Blog. Ergänzend sei auf zwei weitere Werke verwiesen, die die Übersicht zur historischen Entwicklung des US-Urheberrechts ergänzen:

Carolin Schosser, Julia Gehrke, Winnetou's Return at the Intersection of Copyright and Trademark Law, 13 German American Law Journal, http://www.amRecht.com/winnetousreturn.shtml (August 12, 2004).
Carolin Schosser, Julia Gehrke, Dastar Corp. v. Twentieth Century Corp., Verfallenes Urheberrecht v. Markenschutz im Supreme Court, 12 German American Law Journal, http://www.amRecht.com/schossergehrke.shtml (August 21, 2003).

Der erste Bericht ist insbesondere bei der rechtlichen Beurteilung von Rechten an Altwerken nützlich, während die weiteren Berichte die heute umstrittenen Schnittstellen von Marken- und Urheberrecht aufzeigen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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