Es entschied am 20. Januar 2005 auf der Grundlage der Verfassung des Staates, dass diese vom Gesetzgeber keine Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe oder die Schaffung eines vergleichbaren Rechtsinstitutes fordert.
Zudem darf der Gesetzgeber verfassungsgerecht mit Indiana Code §31-11-1-1 die Ehe auf heterogene Paare beschränken, da eine Ungleichbehandlung in der Tatsache der unerwarteten Befruchtung begründet ist, die eine besondere Fürsorge des Staates für die Nachkommenschaft heterogener Paare rechtfertigt, während homosexuelle Paare die Befruchtung und Fürsorge planen können.